Beschreibung
Simsalabim Sabrina, Willkommen 1S-LSD!
Leider müssen wir uns von unserem besten Freund Dave aka 1D-LSD verabschieden. Dank intensiver Forschung können wir nun allerdings unsere neue beste Freundin Sabrina aka 1S-LSD vorstellen. Heißt sie herzlich willkommen, liebe Forschende.
Was gibt es Neues?
Es wurden einige Kandidaten getestet und 1S-LSD alias Sabrina ist die neue vielversprechende Lösung zu den bereits bekannten Derivaten 1D-LSD und 1V-LSD. Erste Tests haben ergeben, dass 1S LSD genau so zu Forschungsergebnissen führt wie auch 1D-LSD. Manchen Berichten zu Folge ist die Qualität der Forschung besser als bei 1P-LSD und die Analysepotenz nahezu gleich mit 1V-LSD. Wie immer ist das aber sehr individuell und für jeden unterschiedlich je nach Laborgerät. Die Menge von 150µg entspricht ungefähr 100µg LSD-25. Der vollständige Wirkstoffname von 1S-LSD lautet 1-(3-(trimethylsilyl)propionyl)-lysergic acid diethylamide hemi-D-tartrate. Die Analysedauer wird auf 8 bis 12 Stunden geschätzt und ist auch von vielen individuellen Faktoren im Labor abhängig.
Erweitere Deinen Horizont und tauche ein in eine Welt voller Inspiration und Kreativität mit unseren 1S-LSD Blotter. Unsere legale Alternative zu illegalen LSD-Derivaten bietet ein unvergessliches Erlebnis der Forschung.
Sicherheit und Qualität stehen bei uns an erster Stelle. Du musst keine Angst haben, rechtliche Konsequenzen zu befürchten und kannst Dich voll und ganz auf Deine Reise einlassen. Unser schneller Versand und unser persönlicher Support sorgen dafür, dass Du in fast jedem europäischen Land schnell und bequem Deine Bestellung erhältst.
Wir werden euch auch per Newsletter updaten, falls es etwas neues gibt
Allgemeines
1S-LSD oder auch magische Sabrina, ist ein neues und gesetzlich unreguliertes LSD-Analog.
Die Eigenschaften der Substanz 1D-LSD werden als nahezu identisch zu denen des klassischen LSD 25, 1cP-LSD, 1P-LSD und 1V-LSD beschrieben.
1D-LSD ist in Deutschland und nahezu weltweilt legal.
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) und das Arzeimittelgesetz (AMG) verbieten 1D-LSD nicht.
1S-LSD kann also in Deutschland legal bezogen und verkauft werden.
1S-LSD darf in Deutschland ohne Genehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm) erforscht werden.
Das Produkt ist nur zu Forschungszwecken gedacht und nicht für in-vivo Experimente oder Konsum geeignet.