Beschreibung
Das neue Herzblatt unserer Forschung – Dave
Wir mussten uns von unserer besten Freundin Valerie verabschieden und begrüßen nun unseren neuen besten Freund Dave.
Jetzt bieten wir außerdem auch die 1D-LSD Micro Spray Variante an!
Einfach genutzt und schnell analysiert – so kann’s gehen. Für die einfachste Anwendungsart in labortechnischen Einrichtungen.
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) und das Arzeimittelgesetz (AMG) verbieten 1D-LSD nicht.
1D-LSD kann also in Deutschland legal bezogen und verkauft werden.
1D-LSD darf in Deutschland ohne Genehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm) erforscht werden.
Das Produkt ist nur zu Forschungszwecken gedacht und nicht für in-vivo geeignet. Immer schütteln!